Gemeinde Ostereistedt
Friedhöfe

In unserer Gemeinde gibt es zwei Friedhöfe mit angrenzenden Friedhofskapellen.

Die Bürger unserer Gemeinde  bzw. der jeweiligen Ortschaft können auf den Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben. Neben der einmaligen Gebühr wird für die Dauer des Nutzungsrechtes ein jährliches Nutzungsentgelt erhoben (s. Friedhofsgebührensatzung). Diese Unterhaltungsgebühr kann auf Antrag für die gesamte Restlaufzeit des Nutzungsrechtes in einer Summe abgelöst werden.

Beide Friedhöfe bieten die Möglichkeit der halbanonymen Bestattung.

Friedhof Ostereistedt

Friedhof OstereistedtFriedhof OstereistedtFriedhof Ostereistedt

Friedhof Rockstedt

Friedhof RockstedtFriedhof RockstedtFriedhof Rockstedt

Friedhof Ostereistedt
Beethenweg 8

Friedhof Rockstedt
Hauptstraße 6

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Friedhofssatzungen bzw. Friedhofsgebührensatzungen.